Nach der Ansicht des BGH stellt der Vertrieb einer in Goldfolie verpackten und mit einem roten Halsband versehenen Schokoladenbärenfigur durch Lindt weder eine Verletzung der Goldbären-Marken von Haribo dar, noch eine unlautere Nachahmung ihrer Fruchtgummiprodukte.
BGH, Urteil vom 23.09.2015 — I ZR 105/14
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Oliver Jenal