Die „Business-Judgement-Rule” ist bei der Beurteilung von diensvertraglichen Pflichtverletzung der Vorstände von Krankenkassen nach Ansicht des OLG Hamm nicht heranzuziehen. Verletzt der Vorstand seine Pflichten, so muss der Verwaltungsrat Haftungsansprüche gegen diesen verfolgen.
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2016 — 27 U 36/15
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