Die durch seine Mitarbeiter veranlassten masseschmälernden Zahlungen muss sich der Geschäftsführer bei Insolvenzreife der GmbH zurechnen lassen.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.7.2020 – 7 W 38/20
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Die durch seine Mitarbeiter veranlassten masseschmälernden Zahlungen muss sich der Geschäftsführer bei Insolvenzreife der GmbH zurechnen lassen.
OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.7.2020 – 7 W 38/20