Trägt ein Kommanditist im gerichtlichen Verfahren vor, die anderen Kommanditisten hätten bereits ausreichend Zahlungen geleistet, um die Gesellschaftsschulden zu bedienen, so muss der Insolvenzverwalter darlegen, welche Beträge er schon eingenommen hat.
BGH, Beschluss vom 9.3.2021 –II ZR 40/20