Die Frist zur Beantragung der Überbrückungshilfe III läuft am 31.10.2021 ab. Wer jedoch auf eine Abschlagszahlung hofft, um die Liquidität zu stärken, muss den Antrag bis Mittwoch, den 30.06.2021 bei der zuständigen Behörde einreichen.
“Effektenklausel” und “Prospekthaftungsklausel” von Rechtschutzversicherungen nicht wirksam
Die von vielen Versicherern in ihren Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendete sog. “Effektenklausel” und die…
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