Versicherungen

PR-Kosten für Vorstand

Bie­tet die D&O‑Versicherung einen ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­schutz, so muss die­ser dem Vor­stand einer AG gewährt wer­den, wenn es wäh­rend der Klä­rung eines Haft­pflicht­falls zu nega­ti­ven Berich­ten in den Medi­en kommt.

OLG Frank­furt a. M., Urteil vom 5.11.2021 – 7 U 96/21

Vorheriger Beitrag
Anspruch auf Freigabe einer Direktversicherung
Nächster Beitrag
Abgeltungsvergleich über Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung wegen Corona

Auch interessant