Versicherungsrecht

Eintritt des Schadensfalls

Im Falle einer pflicht­wid­rig unter­las­se­nen Ste­ri­li­sa­ti­on ist erst die Emp­fäng­nis der geschä­dig­ten Pati­en­tin bzw. der zur Emp­fäng­nis füh­ren­de Geschlechts­ver­kehr das ver­si­cher­te Scha­dens­er­eig­nis iSv Ziff. 1.1 AHB 2008. (amtl. Leits.)

LG Duis­burg , Urteil vom 11.02.2025 6 O 227/24

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