Versicherungsrecht

Schaden bei Wasseraustritt aus Rohr des Nachbarn

Geben die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen vor, dass bedin­gungs­ge­mä­ßes Lei­tungs­was­ser aus fest ver­leg­ten Zu- oder Ablei­tungs­roh­ren der Was­ser­ver­sor­gung bestim­mungs­wid­rig aus­ge­tre­ten sein muss, so bedeu­tet dies nicht, dass die scha­dens­ver­ur­sa­chen­de Lei­tung der Was­ser­ver­sor­gung gera­de des ver­si­cher­ten Gebäu­des dient. Es reicht ausm wenn ein Zulei­tungs­rohr der Was­ser­ver­sor­gung eines Nach­bar­ge­bäu­des unter dem ver­si­cher­ten Gebäu­de ver­läuft.

OLG Bran­den­burg , Urteil vom 20.11.2024 11 U 223/23

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