Wird eine Pensionszusage ohne Gegenleistung für eine bereits erbrachte oder zu erwartende Betriebstreue, sondern nur aufgrund eines bestehenden Gesellschafterstellung erteilt, so ist diese Zusage nicht durch den PSVaG gesichert.
OLG Köln, Urteil vom 25.02.2025 – 14 U 4/24