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Auskunft über Mitgesellschafter bei Treuhandmodell

Der BGH hat den Aus­kunfts­an­spruch eines Anle­gers über die per­sön­li­chen Daten und Betei­li­gungs­hö­hen sei­ner Mit­ge­sell­schaf­ter bei einer Kapi­tal­an­la­ge in einer Fonds­ge­sell­schaf­ten bestä­tigt. Der Kapi­tal­an­le­ger würde von sei­nem unent­zieh­ba­ren Gesell­schaf­ter­recht Gebrauch machen, Kennt­nis über seine Mit­ge­sell­schaf­ter zu erhal­ten. Dem wür­den auch nicht die Vor­ga­ben des Daten­schutz­rech­tes ent­ge­gen­ste­hen, wenn, wie vor­lie­gend der Anle­ger, die Not­wen­dig­keit der Aus­künf­te für die Gel­tend­ma­chung sei­ner Mit­glied­schafts­rech­te dar­ge­legt würde.

BGH, Beschluss vom 22.01.2025II ZB 18/23

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