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Insolvenz der Zahlstelle

Ein Unter­neh­mer ver­ein­nahmt spä­tes­tens dann die Leis­tung sei­nes Ver­trags­part­ners, wenn die Leis­tung an eine von ihm ein­ge­schal­te­te Zahl­stel­le erbracht wird. Für die steu­er­li­che Beur­tei­lung kommt es dage­gen nicht an, dass die Zahl­stel­le auf­grund Insolvenz den Betrag nicht an den Unter­neh­mer wei­ter­lei­tet.

BFH, Urteil vom 30.04.2025 – XI R 15/22

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