Von der Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nach § 35 Abs. 2 InsO ist auch der Anspruch auf Berichtigung des unberechtigt ausgewiesenen Steuerbetrags nach § 14c Abs. 2 UStG umfasst.
FG Köln, Urteil vom 06.05.2025 – 8 K 2462/19