Ein Versicherungsvertreter kann im Rahmen eines Erlassvertrags auf sein Recht auf Buchauszug für vergangene Zeiträume verzichten, aber nicht für zukünftige.
OLG München, Urteil vom 31.o7.2019 – 7 U 4012/17

Ein Versicherungsvertreter kann im Rahmen eines Erlassvertrags auf sein Recht auf Buchauszug für vergangene Zeiträume verzichten, aber nicht für zukünftige.
OLG München, Urteil vom 31.o7.2019 – 7 U 4012/17
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