Gesellschaften und Ihre Organe

Liquidation einer gelöschten GmbH

Eine auf­grund Ver­mö­gens­lo­sig­keit gelösch­te GmbH und ihre Liqui­da­to­ren sind von Amts wegen ein­zu­tra­gen, wenn die Liqui­da­to­ren durch das Gericht ernannt wor­den sind, weil sich nach der Löschung noch ver­teil­ba­res Gesell­schafts­ver­mö­gen fest­ge­stellt wird.

BGH, Beschluss vom 26.07.2022 — II ZB 20/21

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