Rechtsanwältin
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Keine Abtretungspflicht des Patienten gegenüber Behandler
Der Patient ist aus dem Behandlungsverhältnis auch dann, wenn seine private Krankenversicherung Einwendungen gegen die Erstattung der Kosten einer ambulanten ärztlichen Behandlung erhebt, nicht verpflichtet, seinen Erstattungsanspruch gegen die Krankenversicherung an den Arzt abzutreten und diesem, etwa im Hinblick auf seine Fachkunde, die weitere Geltendmachung zu überlassen. (amtl. Leits.)
OLG Köln, Hinweisbeschl. v. 06.06.2025 – 5 U 8/25
Dr. Wolfgang Popp
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zertifizierter Restrukturierungs- und Sanierungsexperte (RWS)
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Susanne Herborn
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Approbation als Ärztin
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