Schließt ein größeres Unternehmen mit einem Schuldner einen Ratenzahlungsvergleich, so reicht dies alleine nicht aus, um eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners zu schließen, wenn keine weiteren Indizien hinzukommen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 07.11.2013 — 9 U 119/11