Ist ein Grundstück durch vorrangige Grundpfandrechte wertausschöpfend belastet, so kann der Insolvenzverwalter von einem Gläubiger die Zustimmung zur Löschung einer nachrangigen Zwangssicherungshypothek verlangen.
OLG Nürnberg, Urteil vom 19.11.2013, 4 U 994/13