Bietet ein Telekommunikationsunternehmen einen Zusatztarif an, der die Möglichkeit eröffnen soll, „Alle Spiele der Bundesliga live (zu) erleben“, so ist dies irreführend, wenn das angebotene Datenvolumen bei weitem nicht ausreicht, um einen erheblichen Teil der monatlichen Spielübertragungen in voller Länge über LTE oder UMTS in einer akzeptablen Qualität anzusehen. Dies stelle, so das LG Düsseldorf, einen Verstoß gegen § 5 UWG dar. Der Kunden muss über diesen Umstand sehr genau aufgeklärt werden.
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2014 — 38 O 25/14