Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann auch von Insolvenzgläubigern gestellt werden, deren Forderungen bestritten wurden.
BGH, Beschluss vom 10.09.2015 — IX ZB 9/15
Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann auch von Insolvenzgläubigern gestellt werden, deren Forderungen bestritten wurden.
BGH, Beschluss vom 10.09.2015 — IX ZB 9/15