Gesellschaften und Ihre Organe

§ 64 GmbHG auch auf Limited anwendbar

Der EuGH hat in einem Urteil vom 10.12.2015 erklärt, dass die Anwen­dung des § 64 GmbHG auf Gesell­schaf­ten mit Sitz in Eng­land oder Wales nicht gegen euro­päi­sches Recht ver­stößt. Folg­lich kommt eine Haf­tung auch nach die­sen Vor­ga­ben für einen Direc­tor in Betracht.

EuGH, Urteil vom 10.12.2015 — C‑594/14 (Kornhass/Dithmar)

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

 

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