Versicherungen

Ausschluss der Öffentlichkeit bei Verfahren über Prämienanpassung

Wird in einem gericht­li­chen Ver­fah­ren über die Ord­nungs­ge­mäß­heit einer durch einen pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer nach § 203 Abs. 2 VVG ent­schie­den, dann kann das berech­tig­te Geheim­hal­tungs­in­ter­es­se des Ver­si­che­rers zum Aus­schluss der Öffent­lich­keit füh­ren.

BGH, Urteil vom 09.12.2015 — IV ZR 272/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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