Der BGH hat entschieden, dass ein Hotelbetreiber gegenüber der GEMA für das Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern keine Gebühren zahlen muss, sofern die die Hotelgäste lediglich über eine Zimmerantenne die gesendeten Fernsehprogramme empfangen können.
Urteil vom 17.12.2015 — I ZR 21/14
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