Wirtschaft

Datenschutz bei Navigationsgeräten

Die Navi­ga­ti­ons­ge­rä­te in Fahr­zeu­gen des Typs Land Rover Dis­co­very sind nach Ansicht des OLG Hamm nicht mit einer Tech­nik aus­ge­stat­tet, mit der Navi­ga­ti­ons­da­ten dau­er­haft gespei­chert wer­den und zu einer unzu­läs­si­gen Über­wa­chung des Fahr­zeug­nut­zers füh­ren.

OLG Hamm, Beschlüs­se vom 02.07.2015 und 28.07.2015 — 28 U 46/15

Ihr Ansprech­part­ner: Rechts­an­walt Dr. Oli­ver Jenal

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