Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage einer AG und führt zur Insolvenzreife, dann kann der Aufsichtsrat die Bezüge des Vorstandes reduzieren, sofern die Weiterzahlung unbillig nach § 87 Abs. 2 S. 1 AktG.
BGH, Urteil vom 27.10.2015 — II ZR 296/14
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