Eine Pflicht des Insolvenzverwalters zur Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung, die den Geschäftsführer auch bei der Inanspruchnahme bei verbotenen Zahlungen bei Insolvenzreife schützt, besteht gegenüber dem Geschäftsführer nicht.
BGH, Beschluss vom 14.04.2016 – IX ZR 161/15