Verwaltet der Insolvenzverwalter einen zur Masse gehörenden Gesellschaftsanteil nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so stellen aus dem Gesellschaftsanteil resultierende Einkommenssteuerschulden Masseverbindlichkeiten da.
BFH, Urteil vom 01.06.2016 – X R 26/14