Eine Klausel, nach der Witwenrentenleistungen ausgeschlossen sind, wenn der Versicherte die Ehe erst nach Eintritt der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit geschlossen hat, gilt auch dann, wenn zum Zeitpunkt der gesundheitlichen Verschlechterung bereits eine (nicht eheliche) Lebensgemeinschaft bestand.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.10.2016 — I‑4 U 140/15