Widerspricht der Versicherungsnehmer nach jahrelanger Prämienzahlung, so kann es sich um ein treuwidriges Verhalten handeln.
BGH, Beschluss vom 27.09.2016 — IV ZR 125/16
Widerspricht der Versicherungsnehmer nach jahrelanger Prämienzahlung, so kann es sich um ein treuwidriges Verhalten handeln.
BGH, Beschluss vom 27.09.2016 — IV ZR 125/16