Auch eine Beratung per Skype genügt den Anforderungen die § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO an eine persönliche Beratung stellt.
LG Münster, Beschluss vom 15.08.2016 – 5 T 430/16
Auch eine Beratung per Skype genügt den Anforderungen die § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO an eine persönliche Beratung stellt.
LG Münster, Beschluss vom 15.08.2016 – 5 T 430/16