Zum 01.07.2017 wurde das Provisionsabgabeverbot aufgehoben. Damit sind Versicherungsvermittler — vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen — zunächst zur Weitergabe von Provisionen berechtigt. Aber Achtung! Mit dem IDD-Umsetzungsgesetz, das am 30.06.2017 seitens des Bundestags verabschiedet wurde, wird das Verbot — mit Ausnahmen — wieder eingeführt. Es fehlt derzeit noch die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und die Verkündung des Gesetztes. Wann dies jeweils geschieht ist bisher nicht bekannt.
Zudem sieht das Gesetz für Versicherungsvermittler Ausnahmen vor. Allerdings werden diese voraussichtlich vor allem Ausschließlichkeitsvertreter betreffen.