Eine Haftung nach § 24 GmbHG trifft auch den Gesellschafter, der nur im Zeitraum zwischen Fälligkeit der Einlageforderung und Erfüllung der Vorgaben nach §§ 21–23 GmbHG Gesellschafter war.
BGH, Urteil vom 18.09.2018 – II ZR 312/16
“Effektenklausel” und “Prospekthaftungsklausel” von Rechtschutzversicherungen nicht wirksam
Die von vielen Versicherern in ihren Rechtsschutzversicherungsbedingungen verwendete sog. “Effektenklausel” und die…
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