Der Zeitpunkt des Versicherungsantrags ist für Beurteilung eines Verhaltens des Versicherungsnehmers entscheidenend.Wird der Versicherungsnehmer vier Jahre vor diesem Zeitpunkt von der Behandlerin auf eine — aus Sicht des Versicherungsnehmers — unbedeutende Krankheitsepisode hingewiesen, so reicht dies nicht alleine für den Nachweis einer Arglist aus. In diesem Fall wurde zeitlich begrenzt eine Medikamenteneinnahme bei einer Diabetes-Mellitus-Diagnose verordnet.
OLG Karlsruhe, Hinweisbeschluss vom 01.10.2018 — 9 U 165/16