Eine in der Kfz-Kaskoversicherung versicherte Überschwemmung liegt nicht vor, wenn Regenwasser unmittelbar in den Fahrgastraum eindringt, ohne dass zuvor das Gelädnde um das Fahrzeug herum überschwemmt war.
OLG Karlsruhe , Beschluss vom 09.10.2019 – 12 U 78/19