Versicherungen

Leistung aus Betriebsschließungsversicherung aufgrund COVID-19/Sars-CoV‑2 (Corona)

Wurde eine Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung in einer Zeit vom Ver­si­che­rungs­neh­mer abge­schlos­sen als COVID-19/Sars-CoV‑2 (Coro­na) bekannt war, so ist Ver­si­che­rungs­schutz auch für die­sen Erre­ger gege­ben, wenn die­ser zwar nicht im Ver­si­che­rungs­ver­trag aus­drück­lich genannt ist, aber “die fol­gen­den der in §§ 6 und 7 IfSG nament­lich genann­ten” Krank­hei­ten und Krank­heits­er­re­ger ver­si­chert sind.

LG Mün­chen I, End­ur­teil vom 01.10.2020 – 12 O 5895/20

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