Der Versicherungsschutz einer D&O‑Versicherung deckt nach Ansicht des OLG Düsseldorf dann nicht Ansprüche nach § 64 GmbHG ab, wenn Versicherungsschutz wegen einer Pflichtverletzung bei Ausübung der versicherten Tätigkeit aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gewährt wird.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2020 – 4 U 134/18