Versicherungen

Obliegenheitsverletzung in der Gebäudeversicherung

Der Ver­si­che­rer trägt die Beweis­last für eine arg­lis­ti­ge Oblie­gen­heits­ver­let­zung. Gelingt es dem Ver­si­che­rer den Beweis zu erbrin­gen, dass der Ver­si­che­rungs­neh­mer Kennt­nis von einem mit­tei­lungs­pflich­ti­gen Umstand hatte, so trägt der Ver­si­che­rungs­neh­mer die Beweis­last für einen nach­träg­li­chen Weg­fall die­ser Kennt­nis.

OLG Dres­den, Urteil vom 06.10.2020 — 4 U 2789/19

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