Versicherungen

Versicherungsschutz für Corona in der Betriebsschließungsversicherung

Obwohl COVID-19/Sars-CoV‑2 (Coro­na) nicht in der im Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­ge­führ­ten Krank­heits­er­re­ger auf­ge­führt wird, besteht Ver­si­che­rungs­schutz, denn die ver­si­che­rungs­ver­trag­li­che Auf­lis­tung ist nicht abschlie­ßend.

LG Flens­burg, Urteil vom 10.12.2020 — 4 O 153/20

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