Die widerspruchslose Feststellung einer Forderung des Geschädigten zur Insolvenztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schädigers hat keine Wirkung gegen den in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherer.
BGH, Urteil vom 10.03.2021 — IV ZR 309/19