Versicherungen

Beratungspflichten gegenüber Versicherungsnehmer und Auskunftspflichten nach der DSGVO für Versicherer

Den Ver­si­che­rer kön­nen im lau­fen­den Ver­si­che­rungs­ver­hält­nis Bera­tungs­pflich­ten nach § 6 Abs. 4 S. 1 VVG tref­fen, wenn die Bera­tungs­be­dürf­tig­keit des Ver­si­che­rungs­neh­mers erkenn­bar ist.

Die Aus­kunfts­pflich­ten des Ver­si­che­rers nach der DSGVO bezieht sich auf sämt­li­che per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten und geht über die Stamm­da­ten hin­aus. Auch über gespei­cher­te Tele­fo­na­te und Ver­mer­ke muss Aus­kunft erteilt wer­den.

OLG Köln , Urteil vom 26.07.2019 – 20 U 75/18

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