Versicherungen

Versicherungsschutz für stillgelegtes Wasserrohr

Nur bei einem Was­ser­aus­tritt aus noch akti­ven Zu- und Abwas­ser­lei­tun­gen besteht Ver­si­che­rungs­schutz gegen Lei­tungs­was­ser­schä­den. Ist das Rohr bereits ohne Funk­ti­on, so ist es nicht vom Ver­si­che­rungs­schutz umfasst.

KG Ber­lin, Hin­weis­be­schluss vom 13.04.2021 – 6 U 28/20

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