Versicherungen

Versicherungsschutz bei verschiedenen Sturmschäden

Der Ver­si­che­rungs­neh­mer muss das Vor­lie­gen eines Ver­si­che­rungs­fal­les bewei­sen, wenn er Ansprü­che aus einem Ver­si­che­rungs­ver­trag begehrt. Dazu gehört es auch, die Besei­ti­gung von Alt­schä­den nach­zu­wei­sen. Sofern dage­gen der Ver­si­che­rer aus­ge­zahl­te Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen zurück­for­dert, muss die­ser  die Vor­aus­set­zun­gen einer unge­recht­fer­ti­gen Berei­che­rung dar­le­gen und bewei­sen.

OLG Bran­den­burg , Urt. v. 26.01.2022 11 U 174/17

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