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Beschlussmängelstreitverfahren bei Insolvenzeröffnung

Ein gericht­li­ches Ver­fah­ren über Beschluss­män­gel wird jeden­falls dann nicht durch die Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens unter­bro­chen, wenn durch das Ergeb­nis des Ver­fah­rens keine nega­ti­ven Ver­än­de­run­gen für die Insol­venz­mas­se ein­tre­ten kann.

OLG Bran­den­burg, Teil­ur­teil vom 14.2.2024 – 4 U 186/22

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