InsolvenzrechtUnternehmenWirtschaft

Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren

Eine Betriebs­fort­füh­rung im Eröff­nungs­ver­fah­ren schei­det grund­sätz­lich aus, wenn der Schuld­ner sei­nen Geschäfts­be­trieb bei Anord­nung der vor­läu­fi­gen Insol­venz­ver­wal­tung bereits ein­ge­stellt hat.

BGH, Urteil vom 21.03.2024 – IX ZR 12/22

Vorheriger Beitrag
Anfechtung in der Doppelinsolvenz von Leistendem und Leistungsmittler
Nächster Beitrag
Informationen aus der Insolvenzakte

Auch interessant