Eine Anfechtung nach § 135 Abs.1 InsO kommt auch dann in Betracht, wenn der Darlehensgeber erst nach Darlehensausreichung Gesellschafter wird.
OLG Schleswig, Urteil vom 5.6.2024 – 9 U 62/23
Eine Anfechtung nach § 135 Abs.1 InsO kommt auch dann in Betracht, wenn der Darlehensgeber erst nach Darlehensausreichung Gesellschafter wird.
OLG Schleswig, Urteil vom 5.6.2024 – 9 U 62/23