Fehlt es an einem Beratungsvertrag zwischen Kunden und darlehensgebende Bank, dann muss die Bank den Kunden nicht über versteckte Innenprovisionen aufklären.
BGH, Urteil vom 23.04.2013 — XI ZR 405/11
Fehlt es an einem Beratungsvertrag zwischen Kunden und darlehensgebende Bank, dann muss die Bank den Kunden nicht über versteckte Innenprovisionen aufklären.
BGH, Urteil vom 23.04.2013 — XI ZR 405/11