Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass wer an einer Fahrveranstaltung auf einer Rennstrecke teilnimmt, damit rechnen muss, dass er aufgrund eines umfassenden Risikoausschlusses in den Bedingungen seiner Vollkaskoversicherung keine Leistungen erhält, wenn er mit seinem Fahrzeug verunglückt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 15.04.2014 in einem Fall, in dem ein Porsche bei der Teilnahme an einer Veranstaltung (sog. “Freies Fahren”) auf dem Nürburgring in die Leitplanke gefahren war, einen Kaskoversicherungsschutz verneint, weil der Versicherungsschutz in den Kaskobedingungen abgesehen von Fahrsicherheitstrainings für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ausgeschlossen war. Die Beschädigung des Porsches in Höhe von etwa 20.000 Euro muss daher der Versicherungsnehmer tragen. Der beklagte Versicherer verweigerte die Leistung unter Berufung auf die Ausschlussklauseln in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) zum Kfz-Versicherungsvertrag zu Recht.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014 — 12 U 149/13