Versicherungen

Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms

Einer bei einem Ver­kehrs­un­fall geschä­dig­ten Rad­fah­re­rin ist kein Mit­ver­schul­den wegen Nicht­tra­gens eines Fahr­rad­helms anzu­las­ten, solan­ge zum Unfall­zeit­punkt keine gesetz­li­che Helm­pflicht oder zumin­dest ein ent­spre­chen­des all­ge­mei­nes Ver­kehrs­be­wusst­sein besteht. Dies war nicht der Fall.

BGH, Urteil vom 17.06.2014 — Az.: VI ZR 281/13

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