Ein Insolvenzverwalter ist dann nicht berechtigt eine Bezugsrechteinräumung anzufechten und damit die ausgezahlte Versicherungsleistung an die Insolvenzmasse einzufordern, wenn unklar ist, ob das Bezugsrecht rechtswirksam bestellt wurde.
BGH, Urteil vom 22.10.2015 — IX ZR 248/14
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