Vereinbaren die Gesellschafter einer KG im Gesellschaftsvertrag zugunsten eines Kommanditisten ein gewinnunabhängiges Zahlungsversprechen und erhält der Kommanditist, obwohl die KG Gewinne nicht erwirtschaftet, Zahlungen, so sind diese nicht automatisch als Schenkung anfechtbar.
BGH, Urteil vom 20.04.2017 — IX ZR 189/16