Stellt ein GbR-Gesellschafter einen Insolvenzantrag und tritt sein Mitgesellschafter diesem im Insolvenzeröffnungsverfahren entgegen, dann ist der Mitgesellschafter kein Kostengläubiger, wenn die Eröffnung mangels Zulässigkeit kostenpflichtig abgelehnt wird.
BGH, Beschluss vom 18.05.2017 — IX ZB 79/16